Hallentraining - aktuelle Regeln

Hallo zusammen,

wie ihr bereits mitbekommen habt ist der Inzidenzwert wieder stark angestiegen, so dass das Land NRW und die Gemeinde Bedburg-Hau die Regeln im Umgang mit Corona angepaßt hat.

Ab dem 20.08.2021 gilt gem. der Coronaschutzverordnung NRW bei einem Inzidenzwert von über 35 die 3-G Regel. (Genesen, Geimpft oder Getestet)

Für uns bedeutet es folgendes:

Ab sofort ist die Nutzung von Innenräumen aller Sport- und Freizeiteinrichtungen (Sporthallen etc.) nur noch für

- vollständig Geimpfte (14 Tage nach der 2. Impfung),

- Genesene Personen (6 Monate gültig nach Genesung),

- getestete Personen mit einem negativen Test nicht älter als 48 Stunden,

möglich.

Unsere schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen im Verein gelten aufgrund ihrer verbindlichen Teilnahme an den Schultestungen als getestet. Hier ist der Schülerausweis als Nachweis vorzulegen.

Herbstferien, Weihnachtsferien
Das Training für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche entfällt in den Ferien, da eine verbindliche Testung durch die Schulen nicht durchgeführt werden kann.

Abschließend:
Um allen einen reibungslosen Trainingsbetrieb in der Halle zu gewährleisten, möchte ich jeden Trainingsteilnehmer bitten, einen entsprechenden Nachweis (gem. der 3-G Regeln) zum Beginn unserer Hallensaison vorzulegen.
Sollte jemand keinen Nachweis erbringen, so ist ein Training in der Halle für das betroffene Mitglied nicht möglich.

Diese dient dem Schutz aller Mitglieder. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Der Trainingsbeginn in der Halle wird wie jedes Jahr wetterabhängig Mitte September sein.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand